AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ncc Management Consultants GmbH
Grundsätzliches
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ncc Management Consultants GmbH (im Folgenden Beratungsunternehmen oder ncc genannt).
1. Geltung der AGB
Für alle Aufträge an das Beratungsunternehmen mit Ausnahme des Seminarbereichs gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden. AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
2. Präsentationen
Jegliche, auch teilweise, Verwendung der von dem Beratungsunternehmen mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Beratungsunternehmens. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen des Beratungs-unternehmens zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Tätigkeiten des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen des Beratungsunternehmens.
3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung
3.1 Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher oder elektronischer Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden.
3.2 Das Beratungsunternehmen ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4. Abwicklung von Aufträgen
4.1 Die von dem Beratungsunternehmen übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht bis zu drei Tagen nach Erhalt widerspricht.
4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Original-illustrationen usw.), die das Beratungs-unternehmen erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Beratungsunternehmens. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist das Beratungsunternehmen nicht verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
5.2 Die von dem Beratungsunternehmen an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
5.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist das Beratungsunternehmen berechtigt, Zwischen-abrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.
5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält das Beratungs-unternehmen sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.
Rechte an Leistungen des Beratungs-unternehmens, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
6. Nutzungsrechte
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt ncc dem Auftraggeber an Arbeits-ergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber schuldhaft eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann ncc für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung – nach Abzug ggf. ersparter Aufwendungen und etwaiger im Verzögerungszeitraum durch Ersatzaufträge erwirtschafteter Vergütungen – verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich ncc, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug kommt. Unberührt bleiben die Ansprüche von ncc auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.
8. Honorare
8.1 Die Honorare für die von ncc erbrachten Beratungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zuzüglich Reise- und ggf. Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die Honorare ergeben sich aus den bei Eingang des Auftrages geltenden ncc-Tagessätzen bzw. aus einem während der Bindefrist angenommenen Angebot von ncc. Verschiebt sich jedoch der Termin, zu welchem Beratungsleistungen erbracht werden sollen, durch von ncc nicht zu vertretende Umstände auf einen Zeitpunkt später als 4 Monate nach Eingang des ursprünglichen Auftrages, so werden bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der Tagessätze die dann geltenden ncc-Tagessätze der zu entrichtenden Vergütung zugrunde gelegt.
8.2 Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von ncc anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug behält sich ncc vor, die Beratungsleistung auszusetzen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Das Beratungsunternehmen haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinnziele.
9.2 Für die Vernichtung von Daten haftet ncc nur bei grober Fahrlässigkeit und auch nur dann, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.3 Im Übrigen haftet das Beratungsunternehmen gegenüber dem Auftraggeber für Schäden nur dann und soweit, als diese von ihm bzw. den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen durch mangelhafte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen grobfahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind.
9.4 ncc ist gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bis zur Höhe von 1 Million € je Schadensfall versichert. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
9.5 In jedem Falle ist der Schadensersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt ncc bei Vertragsschluss nach den ncc damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte.
9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
10.1 Das Beratungsunternehmen wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.
10.2 Jede Partei ist verpflichtet, alle ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei nachgewiesenermaßen allgemein bekannt sind.
11. Datensicherung
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass für die durch das Beratungsunternehmen und dessen Mitarbeiter benutzten Accounts und Systemzugänge beim Auftraggeber nur Leserechte bestehen und damit die Möglichkeit auch eines versehentlichen Löschens von Daten des Auftraggebers sicher und dauerhaft ausgeschlossen ist.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Beratungsunternehmens. Erfüllungsort ist München. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: München, März 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen/Seminare der ncc Management Consultants GmbH
1. Geltung der AGB für Schulungen/Seminare
Für von der ncc durchgeführten Seminare und Schulungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schulungen/Seminare. AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
2. Vertragsgegenstand
ncc führt Seminare und Schulungen durch. Die Einzelheiten ergeben sich entweder aus der Beschreibung des ncc-Schulungskatalogs oder einem individuellen Kundenangebot. Auf der Basis eines individuellen Angebotes an den Kunden wird für Schulungen/Seminare eine einzelvertragliche Vereinbarung getroffen, die
grundsätzlich den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt, soweit einzelvertraglich keine anderweitigen Regelungen getroffen werden. Die Leistungen von ncc werden im Rahmen standardisierter Seminare sowie als kundenspezifische Seminare in Schulungszentren, Hotels bzw. in den Räumen des Kunden erbracht.
3. Anmeldung
Anmeldungen für Seminare und Schulungen sind schriftlich, per Fax oder per Email an die entsprechende Adresse der ncc in Deutschland zu richten oder erfolgen durch Absenden der Online-Anmeldung über die Website der ncc. Reservierungen können telefonisch erfolgen, werden jedoch als Anmeldungen nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich, per Fax oder Email oder über die Website in Form der Online-Anmeldung bestätigt werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei bereits ausgebuchten Seminaren wird der Kunde verständigt und über die nächsten freien Termine informiert.
Der Schulungs-/Seminarvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde eine von ncc schriftliche, per Fax oder Email versendete Anmeldebestätigung erhält.
4. Zahlung
Der Gesamtbetrag ist bei Anmeldung, spätestens jedoch 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung einzuzahlen. Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, ist ncc berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Stornierung der Anmeldung
Stornierungen gebuchter Seminare und Projektschulungen durch den Kunden sind kostenfrei, wenn sie spätestens 14 Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich, per Fax oder per Email bei ncc eingehen. Bei Stornierungen des Kunden, die weniger als 14 Kalendertage vor Seminarbeginn bei ncc eingehen oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist der volle Seminarpreis zu zahlen. Dem Kunden wird statt der Stornierung das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson für die Teilnahme an dem von ihm gebuchten Seminar zu stellen. Die Pflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
6. Stornierung des Seminars
ncc behält sich vor, das jeweilige Seminar bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für ncc technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Die betroffenen Kunden und – soweit bekannt – Teilnehmer werden umgehend informiert. Der Kunde ist im Falle der Verschiebung berechtigt, seine Anmeldung binnen 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verschiebung zu stornieren.
Bei Absage bzw. Stornierung ist ncc nur zur Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Pflichten der Teilnehmer
Den Teilnehmern ist bekannt, dass Seminarunterlagen und Lernsoftware urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden diese nur persönlich nutzen, nicht an Dritte weitergeben, nicht vervielfältigen oder veröffentlichen. Sie werden die ihnen zugeteilten persönlichen Passwörter vertraulich behandeln.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 ncc haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinnziele.
8.2 ncc haftet gegenüber dem Kunden für Schäden nur dann und soweit, als diese von ihr bzw. den von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen durch mangelhafte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen grobfahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind.
8.3 ncc ist gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bis zur Höhe von 1 Million € je Schadensfall versichert. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
8.4 In jedem Fall ist der Schadensersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt ncc bei Vertragsschluss nach den ncc damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte.
8.5 Die vorstehenden Haftungs-beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen Vorsatzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
9. Datenschutz
Im Falle einer Anmeldung ist ncc berechtigt, die vom Kunden und Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten zu speichern. Die übermittelten Daten werden von ncc nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) durch technische und organisatorische Vorkehrungen geschützt und nicht an externe Dritte herausgegeben. Zu Marketingzwecken werden sie von ncc nur dann und insoweit verwendet, als der Kunde und der Teilnehmer hierzu ausdrücklich eingewilligt haben. Der Kunde und der Teilnehmer können jederzeit Auskunft über ihre bei ncc gespeicherten Daten zu verlangen.
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der ncc. Erfüllungsort ist München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: München, März 2010
